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Persönliches Statement: Keine Zweckentfremdung von Strukturwandelgeldern!

Ewigkeitslastenfonds statt Entschädigungszahlungen für RWE auf Kosten der Steuerzahler

Buir, 13.01.2019. Wenn sich Industrieverbände für die Konzerninteressen einsetzen und Entschädigungszahlungen fordern, dann ist das ja noch nachvollziehbar, aber ich wundere mich doch sehr, dass die Landesregierung sich zum Bittsteller des Kohlekonzerns RWE macht und Entschädigungszahlungen als selbstverständlich einstuft. Zumal zunächst erst einmal rechtlich überprüft werden muss, ob RWE überhaupt einen Anspruch auf Entschädigungen haben wird.

Nach wie vor fehlt ein Ewigkeitslastenfonds für die Langzeitfolgen des Braunkohlebergbaus. Es wäre daher angebracht, dass die Landesregierung sich hinsichtlich der Ewigkeitskosten dafür einsetzt, dass eine verursachergerechte  Lösung gesetzlich verankert und umgesetzt wird. Auch diese Kosten werden dem Steuerzahler aufgebürdet, wenn die Landesregierung keine Vorsorge betreibt und in dieser Hinsicht nicht aktiv wird.

Weiterhin werden auch die Menschen im Rheinischen Revier gezwungen, große Opfer für die Braunkohleförderung zu bringen. Immobilienbesitzer in Grubenrandgemeinden erhalten keine Entschädigung für die zum Teil bis zu weit über 50%igen Wertverluste, die zu dem Verlust an Lebensqualität dazukommen. Auch die Kosten für die Bergschäden müssen die Hausbesitzer meist selbst tragen. Jährlich entstehen in NRW allein durch Bergschäden an privatem und öffentlichem Eigentum Schäden, die sich auf  ca. 150 Mio. € belaufen. „Als Bürgerin würde ich es begrüßen, wenn die Landesregierung sich zunächst um ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag kümmert. Dort1  kündigte sie vor anderthalb Jahren an: „Wir wollen die Rechte der Bergbaubetroffenen stärken“. Das ist bisher ein leeres Versprechen geblieben.“

„Die Landesregierung täte gut daran Schaden vom Land und den Bürgern abzuwenden, in dem sie den Konzern für die Ewigkeitskosten zur Kasse bittet, statt mitzuhelfen RWE den Braunkohle-Ausstieg zu vergolden.“

1 Seite 39, Energiemix erhalten, Absatz 5

https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/nrwkoalition_koalitionsvertrag_fuer_nordrhein-westfalen_2017_-_2022.pdf

 

 

Mit besten Grüßen aus dem Herzen des Rheinischen Braunkohlenreviers,

 

Antje Grothus

 

Mitglied der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ /

Interessenvertreterin der Region und betroffener Menschen im Rheinischen Braunkohlenrevier

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