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Neues Gutachten überprüft „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“ des Tagebaus Garzweiler II

Mit dem neuen Gutachten liegen nun mittlerweile drei Gutachten des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) vor, die sich mit dem Kohlekompromiss, den Klimazielen und den daraus resultierenden Begrenzungen für die noch förderbaren Braunkohlemengen in den Tagebauen im Rheinischen Revier auseinandersetzen.

Im jetzt erschienen Gutachten prüft das DIW im Auftrag von Greenpeace e. V. die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebau Garzweiler. Die Autor*innen weisen darauf hin, dass „nationale und internationale Entwicklungen der Energie- und Klimapolitik die Rahmenbedingungen des Kohleausstiegs tiefgreifend verändert haben“. Unter Bezugnahme auf das Umwelt-Gutachten 2020 des Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung berät, leiten sie ab, dass ab Januar 2020 nur noch maximal 280 Millionen Tonnen Braunkohle aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II gefördert werden dürfen. Nur so sei „ein auf Deutschland heruntergerechnetes Treibhausgasbudget einzuhalten, welches einer Beschränkung der globalen Erhitzung auf maximal 1,75 Grad entspricht“.  Demgegenüber will die NRW-Landesregierung NRW, auf Wunsch von RWE, noch 950 Millionen Tonnen Braunkohle zur Förderung freigeben.

Bereits im Januar 2019 kam das DIW zu dem Schluss, dass bei Umsetzung des Kohlekompromisses  die noch benötigten Kohlevorräte den Erhalt des Hambacher Waldes und aller noch bedrohten Dörfer ermöglicht.

Im Februar 2020 erschien ein Gutachten, welches die Auswirkungen des von der Bundesregierung anvisierten Kohleausstiegspfades, der deutlich von den Empfehlungen der Kohlekommission abweicht, hat.  Die Wissenschaftler ermittelten, dass Mehremmissionen in Höhe von ca. 134 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum zwischen 2020 bis 2040 zu erwarten sind. Um den Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke gemäß vorgeschlagenem Abschaltplan sicher zu stellen, seien jedoch noch ausreichende Kohlemengen vorhanden. Um diese zu gewinnen sei weder eine Umsiedlung weiterer Dörfer noch die Inanspruchnahme des Hambacher Waldes notwendig.

Bereits seit 2015 ist bekannt, dass in NRW mindestens drei Viertel der zum Abbau genehmigten Kohlenvorräte im Boden bleiben müssen, um das Klimaziel 2050 ( 95% weniger CO2 im Vergleich zum Referenzjahr 1990)  zu erreichen.

Das Öko-Institut ermittelte energiepolitisch notwendige und klimapolitisch noch mögliche Abbaumengen und  leitete daraus für den Tagebau Garzweiler Abbaugrenzen in verschiedenen Szenarien ab. Schon damals ergab sich beim Klimaschutzziel 95%  eine Abbaugrenze östlich des Verlaufs der Autobahn 61. Mittlerweile sind die Braunkohlebagger weiter nach Westen vorgerückt und stehen vor Keyenberg bereits auf der alten Trasse der A 61.

Im Herbst 2018 untersuchte das Öko-Institut klimapolitische und energiewirtschaftliche Aspekte der Braunkohleverstromung und des Tagebaus Hambach .

Am 5. Oktober 2018  verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp im Hambacher Wald . Zur Begründung wurde u.a. aufgeführt „Die Bezirksregierung Arnsberg und die RWE Power AG hätten auch weder substantiiert dargetan noch durch entsprechende Unterlagen belegt, dass die sofortige Rodung zur Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr oder als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.“