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Statement zum Kahlschlag im Keyenberg/Kuckumer Wald und der menschenverachtenden und rechtsverletzenden Vorgehensweise in den Dörfern

RWE und Landesregierung gefährden Kohlekompromiss: Der Energiekonzern schafft Fakten und terrorisiert die Bewohner in Dörfern am Tagebau Garzweiler

Wenn Ministerpräsident Armin Laschet jetzt nicht unverzüglich gestaltend und mit dem Ziel, Umsiedlungen zu vermeiden, eingreift, befeuert er im Revier den nächsten gesellschaftspolitischen Großkonflikt.

Die Landesregierung muss dem zerstörerischen Treiben von RWE Einhalt gebieten und gemäß den Empfehlungen aus dem Endbericht der Kohlekommission endlich mit den Betroffenen vor Ort in einen Dialog um die Umsiedlungen treten. Dieser Dialog muss aus Gründen der Sozialverträglichkeit mit dem Ziel geführt werden, dass Umsiedlungsverhandlungen auf Wunsch von Betroffenen ausgesetzt und weitere Devastierungen vermieden werden. Die Landespolitiker dürfen diese Herausforderung nicht ignorieren und aussitzen, bis der Energiekonzern RWE alles zu seinen Gunsten geregelt hat.

Im Geiste des Kommissionsberichts, der in der Einleitung 1 des Berichtes nachzulesen ist, muss sowohl die Gesellschaft als auch die Politik Solidarität gegenüber den betroffenen Regionen und Menschen zeigen.

Von einer sozialverträglichen Ausgestaltung der Beendigung der Kohleverstromung im Sinne des Kommissionsberichtes kann daher nur gesprochen werden, wenn diese nicht nur die soziale Absicherung der Beschäftigten durch entsprechende rechtliche, tarifvertragliche und finanzielle Verankerung garantiert, sondern auch die Zerstörung weiterer Siedlungen und die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat stoppt sowie Tagebaurandkommunen besser schützt.

Auch die Bundesregierung ist jetzt gefordert: wenn sie langfristig den gesellschaftlichen Frieden in den Kohleregionen sicherstellen will, dann muss sie den Kohlekonzernen ihre Grenzen aufzeigen.

Aktueller Anlass meines Statements:

Erst gestern hat RWE ohne erkennbare Notwendigkeit einen Kahlschlag im Keyenberg/Kuckumer Wald durchgeführt. Zur absoluten Unzeit wurden uralte Bäume gefällt für eine Grubenrandstraße, die vermutlich nie benutzt wird. Bis zum Wochenende will RWE, mitten in einem Wald, alles versiegeln und asphaltieren. Weitere Beispiele, auch zu rechtswidrigem Verhalten von RWE auf Privatgrundstücken, liegen vor.

Hintergrund:

Die im Kommissionsbericht festgehaltenen Abschaltungen von Braunkohle-Kraftwerks-kapazitäten von 3,1 GW haben die Verkleinerungen von Tagebauen und neue Leit-entscheidungen in NRW zur Folge. Ein Gutachten vom DIW bestätigt, dass die Dörfer erhalten werden können. Die Landesregierungen der Kohleländer wurden im Endbericht  aufgefordert „mit den Betroffenen vor Ort in einen Dialog um die Umsiedlungen zu treten, um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden.“

Des Weiteren sind in der Einleitung des Kommissionsberichtes u.a. folgende Formulierungen verankert: „tagebaubetroffenen Gemeinden sollen neue Perspektiven eröffnet und eine ausgewogene Verteilung der Vorteile und Lasten sichergestellt werden“, „der soziale Zusammenhalt gerade in der von Konflikten geprägten Region soll gestärkt werden“, „unsere Vorschläge sollen auch das Ergebnis einer ausgewogenen Abwägung darstellen“ , „die Regionen und die dort lebenden Menschen erwarten völlig zurecht die Solidarität von Gesellschaft und Politik“, „Berücksichtigung der Interessen der von Umsiedlung Betroffenen“.

Der nordrhein-westfälischen Landesregierung liegt bereits seit 1990 ein Gutachten zur Beurteilung der Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vor, welches bereits auf Seite 2 konstatiert, dass unter vorher genannten Zielsetzungen und mit einem begrenzten Instrumentarium „eine Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen von vorneherein verneint werden muss“. Durch die festgelegten Kohleausstiegspfade greift zusätzlich die fehlende demokratische Legitimation, da keine zwingende energiepolitische Notwendigkeit mehr gegeben ist. (S. 97 ff.)

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1 Einleitung und Seite 118 des Kommissionsberichtes

2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV10-2737.pdf

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